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Was wäre euch unangenehmer: ein leergeräumtes Bankkonto oder eine offengelegte Patientenakte? Viele würden spontan das Konto nennen. Trotzdem gibt es für Gesundheits-Apps mit der BSI TR-03161 schon länger einen etablierten Prüfmaßstab, für DiGAs ist der Nachweis sogar Pflicht. Das Gegenstück für Finanz-Apps ist die BSI TR-03174 „Sichere Anwendungen im Finanzwesen“, seit Juni 2026 in Version 4.0.
Dieser Artikel erklärt, was die BSI TR-03174 verlangt, für wen sie gilt und warum sich Erfahrung aus dem Gesundheitswesen direkt übertragen lässt.