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Der Cyber Resilience Act (CRA) ist keine Zukunftsmusik mehr – er ist geltendes EU-Recht. Ab dem 11. September 2026 greifen die ersten harten Pflichten, ab dem 11. Dezember 2027 gilt die Verordnung vollständig. Für Digital-Health-Anbieter stellt sich damit eine Frage, die viele noch unterschätzen: Wo genau betrifft mich der CRA – und was ist mit meiner Software-Lieferkette?
Dieser Artikel erklärt, was der CRA verlangt, welche Fristen gelten, wie er sich zur Medizinprodukte-Regulierung (MDR) verhält und was das konkret für DiGAs, Health-Apps und ihre Zulieferer bedeutet.