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Allgemeine Lizenz- und Nutzungsbedingungen für die Applikation azuma nori

Vertragspartner

Diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden "Vertrag") wird zwischen azuma healthtech GmbH ("azuma") und Ihrer Organisation (im Folgenden "Kunde" oder „Sie") zum Datum des Inkrafttretens (wie unten definiert) geschlossen. Die Person, die diese Bedingungen im Namen des Kunden annimmt, versichert, dass sie befugt ist, den Kunden an diese Vereinbarung zu binden. Wenn die Person nicht über eine solche Befugnis verfügt oder mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden ist, darf diese Person diese Bedingungen nicht akzeptieren und eine kostenlose Testversion nicht nutzen.

1. Geltungsbereich

1.1.

azuma bietet dem Kunden die Möglichkeit, die bereitgestellte Applikation im Rahmen eines kostenfreien Free-Modus mit eingeschränktem Funktionsumfang oder im Rahmen kostenpflichtiger Nutzungsmodelle gegen Zahlung der jeweils vereinbarten Nutzungsentgelte zu nutzen. Die Applikation wird Ihnen entsprechend der nachfolgenden Bedingungen und der Lizenzvereinbarung lizenziert.

1.2.

Die vorliegenden Allgemeinen Lizenz- und Nutzungsvereinbarungen regeln die vertraglich zeitlich begrenzte Nutzung der Applikation.

1.3.

Bei nori handelt es sich um eine KI-gestützte Applikation zur automatisierten Analyse und Prüfung von Quellcode auf die Einhaltung definierter technischer und regulatorischer Anforderungen. Die Prüfung wird durch die von azuma entwickelte Applikation gesteuert und unter Einsatz künstlicher Intelligenz auf Grundlage der von azuma entwickelten Prüflogik durchgeführt. Gegenstand der Prüfung sind, abhängig vom gewählten Prüfmodul, einzelne Bestimmungen verschiedener Richtlinien und Standards. Die Prüfergebnisse werden KI-gestützt erstellt und dienen ausschließlich der Unterstützung des Kunden.

1.4.

azuma kann von Zeit zu Zeit Änderungen an den Bedingungen dieser Nutzungsvereinbarung vornehmen. In diesem Fall wird azuma den Kunden in Textform mit einer Frist von 4 Wochen darauf aufmerksam machen. Sofern nicht anders angegeben, werden die geänderten Bedingungen sofort wirksam, und die fortgesetzte Nutzung der Services und Applikation durch den Kunden bestätigt die Annahme der Änderungen. Wenn der Kunde den geänderten Bedingungen nicht zustimmen möchte, muss dieser die Nutzung der Services und Applikation einstellen.

2. Bereitstellung

2.1.

azuma stellt dem Kunden die Applikation in der jeweils aktuellen Version zum Download und zur lokalen Installation auf den Endgeräten des Kunden bereit. Voraussetzung für die Nutzung der Applikation ist eine erfolgreiche Registrierung und Anmeldung über einen gültigen DOA-Account sowie der Erwerb einer entsprechenden Lizenz für die Applikation oder das jeweilige Prüfmodul oder die Nutzung im Rahmen einer von azuma angebotenen kostenlosen Testversion. Darüber hinaus setzt die Nutzung eine gültige Lizenz für ein von azuma unterstütztes Large Language Model (LLM) voraus. Die Bereitstellung des LLM ist nicht Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen.

Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen und des geltenden Rechts erhält der Kunde für die Dauer der vereinbarten Lizenzlaufzeit bzw. Testversion das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Applikation im Rahmen des vereinbarten Lizenzumfangs und der freigeschalteten Prüfmodule lokal zu installieren und zu nutzen.

2.2.

Leistungsumfang und Beschaffenheit der Applikation folgen aus dem Produktdatenblatt, welches bei Änderungen aktualisiert wird. Die Applikation kann von Zeit zu Zeit durch azuma automatisch aktualisiert (Update) werden. Diese Updates können die Form von Fehlerkorrekturen, neuen Funktionen oder neuen Versionen haben. Sie sind damit einverstanden, solche Updates im Rahmen Ihrer Nutzung der Applikation zu empfangen. azuma ist bemüht, die Entwicklung neuer Funktionen sowie Weiterentwicklung von azuma nori möglichst rückwärtskompatibel umzusetzen. Änderungen an bestehenden, in Applikationsprodukten des Kunden genutzten Funktionen erfolgen nur, wenn sie zur Fehlerbehebung, Sicherheitsverbesserung, Leistungsoptimierung oder zur Einhaltung rechtlicher oder technischer Standards erforderlich sind. In solchen Fällen erfolgt eine sofortige Information der betroffenen Kunden.

2.3.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, während der gesamten Nutzungsdauer eine gültige Lizenz für ein von azuma unterstütztes Large Language Model (LLM) zu erwerben und aufrechtzuerhalten sowie die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen LLM-Anbieters einzuhalten.

2.4.

Die Anzahl der Zugänge und damit Applikationsbenutzer je Kunde richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung, die der Bereitstellung zugrunde liegt oder den zusätzlichen Nutzungsbedingungen.

2.5.

azuma bleibt alleiniger Inhaber sämtliche Rechte einschließlich sämtlicher Immaterialgüterrechte und Ansprüche in Zusammenhang mit der Applikation. Außer wie in den Bedingungen angegeben, gewährt azuma den Kunden keine Rechte an Urheberrechten, Geschäftsgeheimnissen, Marken oder anderen Rechten in Bezug auf die Komponenten in der Applikation.

2.6.

Der Kunde räumt azuma das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, den Kunden als Referenzkunden mit Kundenlogo (vom Kunden bereitzustellen) inklusive Nennung des Kundennamens zu Werbezwecken in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden.

2.7.

Die Ergebnisse der durchgeführten Prüfungen (Findings) werden lokal auf den Systemen des Kunden gespeichert. Nach Ablauf der Lizenzlaufzeit bleiben die bis dahin erstellten Ergebnisse grundsätzlich in der lokalen Ordnerstruktur des Kunden erhalten, soweit sie vom Kunden nicht gelöscht oder die Applikation einschließlich der zugehörigen Daten deinstalliert wird. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Ergebnisse und sonstige Daten zu sichern, zu exportieren oder anderweitig aufzubewahren, sofern er diese auch nach Beendigung der Lizenz oder Deinstallation der Applikation weiterhin nutzen möchte. Eine Speicherung oder Sicherung der Prüfergebnisse durch azuma erfolgt nicht. azuma ist es nicht möglich nach Beendigung der Lizenz, dem Kunden lokal gespeicherte Daten oder Prüfergebnisse erneut bereitzustellen oder wiederherzustellen.

2.8.

Nach Vertragsende kann der Kunde seinen DOA-Account, per Löschungsanfrage in Textform an azuma, löschen lassen.

3. Zulässige Nutzung

3.1.

Der Kunde erhält vorbehaltlich der vollständigen Bezahlung des vertraglich vereinbarten Nutzungsentgelts oder im Rahmen einer von azuma bereitgestellten kostenlosen Testversion das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit der Lizenz bzw. der Testversion beschränkte Recht, die Applikation entsprechend diesen Nutzungsbedingungen zu installieren und zu nutzen.

3.2.

Der Nutzungszweck der Applikation sowie der Umfang der verfügbaren Prüfmodule und Funktionen ergeben sich aus dem Produktdatenblatt, der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

3.3.

azuma stellt dem Kunden die Applikation ausschließlich zur lokalen Installation und Nutzung auf den vom Kunden vorgesehenen Endgeräten zur Verfügung. Der Kunde ist berechtigt, die Applikation ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke und ausschließlich im Rahmen der erworbenen Lizenz bzw. der freigeschalteten Prüfmodule zu nutzen. Eine weitergehende Einräumung von Rechten, insbesondere am Quellcode der Applikation, an ihrer Programmstruktur, den Prüfmechanismen, der Prüflogik, den Algorithmen oder sonstigen Bestandteilen der Applikation, erfolgt nicht. Die Rechte des Kunden an dem von ihm zur Prüfung eingebrachten Quellcode bleiben hiervon unberührt.

3.4.

Der Kunde darf die Applikation weder ganz noch teilweise ändern, bearbeiten oder vervielfältigen, soweit dies nicht gesetzlich zulässig ist. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Applikation oder einzelne Bestandteile im Wege des Reverse Engineerings zu untersuchen, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zurückzuentwickeln, um den Quellcode der Applikation, deren Programmstruktur, Algorithmen, Prüfmechanismen, Prüflogiken, Steuerungsmechanismen oder sonstige technische Funktionsweisen zu ermitteln oder diese ganz oder teilweise als Grundlage für die Entwicklung eigener Software, Prüfmodule, Prüfverfahren oder vergleichbarer Produkte oder Dienstleistungen zu verwenden.

3.5.

Der Kunde darf keine Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Sicherheit, Integrität oder Funktionsfähigkeit der Applikation oder der Authentifizierungs- und Lizenzierungsdienste von azuma zu beeinträchtigen. Insbesondere sind unbefugte Manipulationsversuche, Umgehungen technischer Schutzmaßnahmen oder automatisierte Angriffe auf die Applikation oder den DOA-Account unzulässig.

3.6.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Applikation ausschließlich im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben genutzt wird. Er trägt die Verantwortung dafür, dass die Nutzung der Applikation, insbesondere die Verarbeitung des zur Prüfung eingebrachten Quellcodes und sonstiger Daten, rechtmäßig erfolgt.

3.7.

Stellt azuma dem Kunden eine kostenlose Testversion (FREE-Modus) der Applikation zur Verfügung, erfolgt die Nutzung ausschließlich zu Test- und Evaluierungszwecken und unterliegt ebenfalls diesen Nutzungsbedingungen. Der Umfang der verfügbaren Funktionen, Prüfmodule und Prüfkriterien wird von azuma festgelegt und kann gegenüber der kostenpflichtigen Version eingeschränkt sein. azuma ist berechtigt, den kostenlosen Zugang jederzeit nach vorheriger Ankündigung einzuschränken oder zu beenden, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder zur Verhinderung einer missbräuchlichen Nutzung erforderlich ist. Nach Ablauf des Testzeitraums ist eine weitere Nutzung der Applikation nur im Rahmen einer gültigen Lizenz möglich. Während der Nutzung der kostenlosen Testversion wird die Applikation „wie besehen" ("as is") bereitgestellt. Ein Anspruch auf Fehlerfreiheit, bestimmte Funktionen, technischen Support oder die Bereitstellung von Updates besteht nicht.

4. Anwendungsdaten

4.1.

Anwendungsdaten im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind sämtliche Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Applikation entstehen. Hierzu gehören insbesondere Daten des DOA-Accounts, Lizenz- und Authentifizierungsdaten sowie – soweit technisch erforderlich – Protokoll- und Diagnosedaten. Der vom Kunden zur Prüfung bereitgestellte Quellcode sowie die hieraus erzeugten Prüfergebnisse (Findings) verbleiben grundsätzlich auf den Systemen des Kunden und werden lokal gespeichert.

4.2.

azuma verarbeitet ausschließlich diejenigen Anwendungsdaten, die für die Bereitstellung der Applikation, die Authentifizierung über den DOA-Account, die Lizenzverwaltung, die Fehleranalyse sowie die Erbringung von Supportleistungen erforderlich sind. Soweit hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Verarbeitung des vom Kunden eingebrachten Quellcodes oder der lokal gespeicherten Prüfergebnisse durch azuma erfolgt in der On-Premise-Lösung grundsätzlich nicht.

4.3.

Eine Sicherung des vom Kunden eingebrachten Quellcodes oder der lokal gespeicherten Prüfergebnisse durch azuma erfolgt nicht. Die Datensicherung dieser Daten obliegt ausschließlich dem Kunden.

4.4.

azuma greift grundsätzlich nicht auf den vom Kunden zur Prüfung eingebrachten Quellcode oder die lokal gespeicherten Prüfergebnisse zu. Ein Zugriff erfolgt nur, soweit der Kunde diesen im Einzelfall ausdrücklich veranlasst oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

5. Löschung von Daten

Die Löschung personenbezogener Daten richtet sich nach den Bestimmungen der Datenschutzerklärung von azuma und kann vom Kunden nach Maßgabe der dort beschriebenen Voraussetzungen beantragt werden.

6. Technische Voraussetzungen des Zugangs

Die Voraussetzungen richten sich nach den jeweiligen Systemvoraussetzungen, welche im Produktdatenblatt spezifiziert sind.

azuma trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der von azuma bereitgestellten Authentifizierungs- und Lizenzierungsdienste vor unbefugten Zugriffen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Zugangsdaten zum DOA-Account sicher aufzubewahren sowie die lokal installierte Applikation und die auf seinen Systemen gespeicherten Daten durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor unbefugten Zugriffen zu schützen.

7. Intellectual Property

7.1.

Rechte, die nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen diesem nicht zu.

7.2.

Diese Lizenzvereinbarung räumt keinerlei Eigentumsrechte/Intellectual Property-Rechte oder vergleichbare Rechte an der Applikation ein. Sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige geistige Eigentumsrechte an der Applikation, ihrer Programmstruktur, dem Quellcode der Applikation, den Prüfmechanismen, Prüflogiken, Algorithmen, Modulen, Dokumentationen und sonstigen Bestandteilen verbleiben ausschließlich bei azuma oder den jeweiligen Rechteinhabern.

Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Applikation ohne vorherige schriftliche Zustimmung von azuma über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen, Dritten zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veräußern, öffentlich zugänglich zu machen oder Dritten, entgeltlich oder unentgeltlich, zur Nutzung zu überlassen. Die Rechte des Kunden an seinem Quellcode bleiben unberührt.

7.3.

Die Applikation kann Software oder Softwarekomponenten von Drittherstellern, insbesondere Open-Source-Software, enthalten oder verwenden. Für diese Komponenten gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der entsprechenden Rechteinhaber. Die Nutzung eines für den Betrieb der Applikation erforderlichen LLM-s richtet sich ausschließlich nach den Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen LLM-Anbieters. azuma ist weder Anbieter noch Lizenzgeber des vom Kunden eingesetzten LLM.

8. Rechtsfolgen von Verstößen

Verstößt der Kunde gegen eine der Vorgaben dieser Lizenzbedingungen berechtigt dies azuma zu einer außerordentlichen Kündigung, sollte der Kunde den Rechtsverstoß nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung abstellen.

9. Verfügbarkeit

Die Applikation wird zur lokalen Installation auf den Systemen des Kunden bereitgestellt. Soweit für die Nutzung Online-Dienste, insbesondere zur Authentifizierung oder Lizenzverwaltung, erforderlich sind, stellt azuma diese im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereit. Vorübergehende Einschränkungen, insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten oder technischen Störungen, können nicht ausgeschlossen werden. Für Störungen, die auf der IT-Infrastruktur des Kunden, der Internetverbindung oder dem vom Kunden eingesetzten LLM beruhen, übernimmt azuma keine Verantwortung.

10. Pflichten des Kunden

10.1.

Der Kunde ist verpflichtet, die Applikation ausschließlich im Rahmen der erteilten Lizenz, dieser Nutzungsbedingungen sowie der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen. Er hat insbesondere seine Zugangsdaten zum DOA-Account vertraulich zu behandeln und durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Erlangt der Kunde Kenntnis von einem unbefugten Zugriff oder besteht ein entsprechender Verdacht, hat er azuma unverzüglich zu informieren.

10.2.

Der Kunde ist für die Nutzung der Applikation durch seine berechtigten Nutzer verantwortlich. Er verpflichtet sich insbesondere,

(i) die Applikation ausschließlich für die eigenen geschäftlichen Zwecke und im Rahmen der erworbenen Lizenz sowie der freigeschalteten Prüfmodule zu nutzen, insbesondere ist eine Nutzung der Applikation zur Erbringung von Dienstleistungen für Dritte oder im Auftrag Dritter unzulässig;

(ii) die Applikation nicht zu vervielfältigen, zu vermieten, zu verleasen, zu veräußern, Dritten zugänglich zu machen oder anderweitig über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen;

(iii) die Applikation nicht zu verändern, zu manipulieren oder unter Verstoß gegen Ziffer 3.4 einem Reverse Engineering zu unterziehen;

(iv) keine Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit oder Funktionsfähigkeit der Applikation oder der Authentifizierungs- und Lizenzierungsdienste beeinträchtigen können;

(v) über eine gültige Lizenz für ein von azuma unterstütztes Large Language Model (LLM) zu verfügen und dessen Lizenzbedingungen einzuhalten;

(vi) die Applikation nicht zur Entwicklung konkurrierender Software, Prüfmodule oder Prüfverfahren oder zur Nachbildung der Prüflogik zu verwenden.

10.3.

Der Kunde meldet Funktionsstörungen oder Nutzungsbeeinträchtigungen der Applikation unverzüglich in Textform an azuma. Die Meldung soll die Störung möglichst genau beschreiben, insbesondere deren Auswirkungen sowie die Umstände, unter denen sie auftritt.

10.4.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Nutzung und Prüfung des in die Applikation eingebrachten Quellcodes berechtigt ist. Er stellt sicher, dass bei der Nutzung der Applikation sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere datenschutzrechtliche, urheberrechtliche sowie sonstige Rechte Dritter, eingehalten werden. Erforderliche Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen hat der Kunde selbst einzuholen.

10.5.

Jede Nutzung, die gegen diese Vereinbarung, die Dokumentation oder die Bestellformulare verstößt und nach Einschätzung von azuma die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Applikation oder der Authentifizierungs- und Lizenzierungsdienste gefährdet, kann zur sofortigen Sperrung des Zugriff über den DOA-Account oder die Nutzung der Applikation durch azuma führen; azuma wird jedoch unter den gegebenen Umständen alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den Kunden zu benachrichtigen und ihm Gelegenheit zu geben, den Verstoß oder die Gefährdung vor einer solchen Sperrung zu beheben.

11. Nutzungsentgelt

11.1.

Nutzungsentgelt und Nutzungsumfang sind vertraglich vereinbart bzw. richten sich nach dem Angebot von azuma.

11.2.

Sonstige Leistungen wie Anwenderunterstützung oder Schulungen bedürfen gesonderter vertraglicher Vereinbarung.

11.3.

Alle Vergütungen werden zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet und sind für die jeweilige vereinbarte Abrechnungsperiode im Voraus zahlbar.

12. Gewährleistungsausschluss

Aufgrund der Funktionsweise KI-gestützter Systeme kann nicht ausgeschlossen werden, dass Prüfergebnisse im Einzelfall unvollständig oder fehlerhaft sind. Die Prüfergebnisse stellen eine fachliche Unterstützung dar und ersetzen keine eigenverantwortliche Prüfung durch den Kunden.

13. Haftungsbeschränkung

13.1.

Sofern in diesen Nutzungsbedingungen oder ergänzenden Vereinbarungen nichts Abweichendes geregelt ist, haftet azuma gegenüber dem Kunden oder Dritten nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder immaterielle Schäden, insbesondere für Nutzungsausfälle, Datenverluste, entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen oder Reputationsschäden, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Applikation oder der Verwendung der bereitgestellten Prüfergebnisse entstehen. Dies gilt nicht, soweit azuma den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

13.2.

Die Verantwortung für die Bewertung und Verwendung der Prüfergebnisse im konkreten Anwendungsfall liegt beim Kunden. Eine Haftung von azuma für hieraus entstehende Schäden besteht nur nach Maßgabe der Ziffer 13.1.

13.3.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von azuma je Schadensfall auf EUR 5.000 oder den vom Kunden während der drei Monate vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlten Lizenzgebühren, je nachdem, welcher Betrag höher ist, beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für die in Ziffer 13.1 genannten Fälle.

13.4.

Diese Bedingungen regeln die gesamte Haftung von azuma sowie Ihr ausschließliches Rechtsmittel in Bezug auf den Zugriff auf und die Nutzung der Applikation. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten von azuma.

14. Kündigung

14.1.

Soweit keine feste Laufzeit vereinbart wurde, kann jede Vertragspartei diese Lizenz- und Nutzungsvereinbarung mit einer Frist von sieben (7) Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragsperiode kündigen. Ist eine feste Laufzeit von 25 Tagen ab Vertragsschluss vereinbart, endet die Lizenz mit Ablauf dieser Frist, sofern sie nicht verlängert oder eine andere Vereinbarung getroffen wird.

14.2.

Soweit nicht in einer ergänzenden Vereinbarung etwas anderes bestimmt ist, ist azuma berechtigt, die Nutzungslizenz sowie den Zugriff auf den DOA-Account oder einzelne lizenzpflichtige Funktionen der Applikation vorübergehend auszusetzen oder zu beenden, wenn

a) der Kunde gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt (oder in einer Art und Weise handelt, aus der ersichtlich ist, dass er nicht die Absicht hat oder nicht in der Lage ist, die Vertragspflicht zu erfüllen);

b) der Kunde fällige Lizenzgebühren gegebenenfalls nicht termingerecht bezahlt;

c) dies aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben erforderlich ist.

14.3.

Mit Ablauf oder Beendigung dieser Lizenz- und Nutzungsvereinbarung endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Applikation. Nach Ablauf der Lizenz werden einzelne oder sämtliche lizenzpflichtigen Funktionen der Applikation deaktiviert.

15. Datenschutz

Sowohl azuma als auch der Kunde beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften während und im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrags.

Soweit azuma im Rahmen einzelner Funktionen der Applikation personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

16. Datennutzung

Der vom Kunden zur Prüfung bereitgestellte Quellcode sowie die hieraus erzeugten Prüfergebnisse verbleiben beim Kunden. Übermittelt der Kunde im Rahmen von Supportanfragen oder der Fehleranalyse freiwillig Daten oder Quellcode an azuma, verarbeitet azuma diese ausschließlich zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. azuma erwirbt hieran keine Nutzungs-, Verwertungs- oder sonstigen Rechte. Eine Nutzung dieser Daten zur Produktoptimierung, Entwicklung neuer Produkte oder sonstigen Zwecken erfolgt nicht.

17. Sonstiges

17.1. Abtretung.

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Bedingungen oder Ihre Rechte und Pflichten gemäß den Bedingungen ohne azumas schriftliche Zustimmung ganz oder teilweise abzutreten oder anderweitig zu übertragen. Jeglicher derartiger Versuch ist unwirksam. azuma kann ihre Rechte aus dieser Nutzungsvereinbarung an einen Dritten abtreten.

17.2. Teilunwirksamkeit.

Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz- und Nutzungsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

17.3. Höhere Gewalt.

Keine Partei haftet gegenüber der anderen für eine Verzögerung oder Nichterfüllung einer Verpflichtung (mit Ausnahme Ihrer Zahlungsverpflichtungen gegenüber azuma) gemäß den Bedingungen, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf unvorhergesehene Ereignisse zurückzuführen ist, die nach der Wirksamkeit der Bedingungen eintreten und welche außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien liegen, wie Streiks, Blockaden, Kriege, Terrorismus, Unruhen, Naturkatastrophen, Verweigerung der Genehmigung durch die Regierung oder andere Regierungsbehörden, sofern ein solches Ereignis die betroffene Partei an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindert oder sie verzögert, und diese Partei nicht in der Lage ist, die höhere Gewalt zu angemessenen Kosten zu verhindern oder zu beseitigen.

17.4.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Lizenz- und Nutzungsvereinbarung ist München.